AGB & Widerruf
XHF GmbH
Bessemerstr. 82
10. OG Süd
12103 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 195665 B
Geschäftsführer: Marvin Hanisch
§1 Geltungsbereich
(1) „Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.“
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und die AGB sich nicht geändert hat.
§2 Vertragsabschluss und Widerruf
Die verbindliche Bestellung wird durch eine der folgenden Möglichkeiten ausgelöst:
-
Mündlicher oder schriftlicher Vertragsabschluss.
-
Einleitung der Designerstellung.
-
Wenn ein kostenfreier Designvorschlag vereinbart wurde: Angeforderte Änderungen an diesem Designvorschlag, Anforderung eines komplett neuen Designvorschlags oder Designfreigabe. Der Vertragsabschluss erfolgt auch, wenn das Design automatisch freigegeben wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich bei den Bestellungen um Verträge zwischen Unternehmern handelt. Eine Stornierung des Auftrags ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Im Falle einer genehmigten Stornierung behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten, wie etwa für die Designarbeit, Beratung, Schriftverkehr, Telefonate oder vorgefertigte Materialien, in Rechnung zu stellen (mind. 50% des Rundum-Sorglos-Paketpreises).
§3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Designentwürfe, Produktions- bzw. Druckdateien etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen innerhalb von 7 Tagen zu löschen.
§4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise inkl. Versandkosten und Verpackung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% (unabhängig vom Projektfortschritt); die Rechnungsstellung erfolgt zu einem von uns gewählten Zeitpunkt im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Produktionsfreigabe. 50% Schlusszahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware.
§5 Designerstellung
Wir verpflichten uns, dem Besteller innerhalb von 1-7 Tagen seine Designwünsche umzusetzen und ihm zukommen zu lassen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen (oder ggf. einem individuell vereinbarten Zeitraum) nach Zusendung eines Designs weder eine Ablehnung des Designs noch eine Änderungsanforderung, gilt das Design als automatisch freigegeben.
Sobald der Besteller die Druckfreigabe erteilt hat, bereiten wir alles für die Produktion vor. Sofern eine Zahlung vor Produktionsstart vereinbart wurde, ist der Besteller dazu verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen die Anzahlung zu tätigen. Die Produktion startet erst nach Eingang der Anzahlung.
§6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Zurückhaltung durch uns genehmigt wurde.
§7 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§8 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
§10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – durch unsere Zustimmung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Aufgrund des aufwändigen Produktionsverfahrens können die bestellte Menge und die tatsächliche Menge bis zu 10% voneinander abweichen. Dies wird entsprechend berechnet. Bei Unterlieferung hat der Besteller somit Recht auf Rückerstattung. Der Besteller hat kein Recht auf Nachlieferung.
§11 Datenweitergabe
Zur Auftragserfüllung arbeiten wir mit Produktionspartnern und Software-/Hostinganbietern aus dem Inland, EU-Ausland und Drittländern zusammen. Hierfür werden personenbezogene Daten (bspw. auf Visitenkarten-Designs oder den virtuellen Karten ("vCards")) weitergereicht. Die Weitergabe und Verwendung erfolgt nur für den Zweck der Auftragsbearbeitung und unter Geheimhaltungspflicht. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Datenweitergabe erfolgt.
§12 Hosting
Zur Erstellung der digitalen Online-Visitenkarten, deren URLs auf den NFC-Chips und QR-Codes der Karten gespeichert werden, erstellen Sie selbst einen Zugang mittels Eingabe Ihres Wunsch-Passworts bei unserem Hosting-Partner. Durch die Erstellung dieses (Gast-)Zugangs akzeptieren Sie automatisch die AGB und Datenschutzbestimmungen des Hosting-Partners an.
Der Besteller hat die Möglichkeit, selbst *.vcf-Dateien zu erstellen, diese auf dem eigenen Server zu hosten und uns die URL samt QR-Codes zur Verfügung zu stellen, sodass wir diese auf den NFC-Karten (im Chip und gedruckt auf der Karte) oder auf "Metallkarten zur Ausgabe" hinterlegen können. Gerne unterstützen wir den Besteller dabei.
Alternativ arbeiten wir mit einem Partner für die Erstellung digitaler Online-Visitenkarten zusammen. Dort kann der Besteller selbst und unabhängig von uns ein Konto mit jährlichen Gebühren erstellen. Alternativ erstellen wir dem Besteller einen Gast-Zugang zu unserem Konto. Mit der Aktivierung des Gast-Zugangs durch den Besteller mittels Angabe des Wunsch-Passworts werden die ABG und Datenschutzbestimmungen des Hosting-Partners, die für das Hosting und die Datenverarbeitung gelten, vollumfänglich akzeptiert. Über diesen Gastzugang ist der Besteller in der Lage, seine Visitenkarten jederzeit selbst zu bearbeiten und Statistiken einzusehen. Der Gastzugang kann jedoch - z. B. aufgrund von möglichen neuen Preisvorgaben durch den Hoster - nicht für die gesamte Vertragsdauer (ohne Zusatzkosten) gewährleistet werden. Wenn eine selbstständige Bearbeitung gewünscht ist, empfehlen wir daher, einen eigenen Premium-Account beim Hosting-Partner zu erstellen.
Entscheidet sich der Besteller für das Hosting über uns, beträgt die Hosting-Dauer - sofern nicht anders vereinbart - zwei (2) Jahre. Vor oder nach Ablauf der zwei Jahre kontaktieren wir den Besteller, um - sofern möglich und von beiden Parteien gewünscht - eine weitere Laufzeit zu vereinbaren. Wird der Besteller nach Ablauf der zwei Jahre hierzu kontaktiert, umfasst die ggf. neue Laufzeitvereinbarung auch rückwirkend den Zeitraum nach Ablauf der vorherigen Laufzeit.
§13 Referenznennung
Der Besteller erklärt sich mit der Bestellung ausdrücklich damit einverstanden, dass wir sein Firmen-/Markenlogo ab diesem Zeitpunkt auf unserer Webseite, auf Flyer oder ähnlichem Printmaterial abbilden dürfen, um einen Auszug aus unserem Kundenstamm nach Außen zu präsentieren. Dem kann jederzeit widersprochen werden. Nach dem Widerspruch wird das Logo umgehend von unserer Webseite entfernt und künftiges Printmaterial ohne Logo des Bestellers gedruckt. Bereits bestehendes Printmaterial darf im Anschluss noch verbraucht werden.
§14 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.